Die Spielgruppe
Die Spielgruppe bietet allen Kindern im Alter zwischen 2 und 5 Jahren die Möglichkeit zu lernen, sich in einer Gruppe mit anderen Kindern zurecht zu finden, erste Freundschaften zu schliessen, die Kreativität und Fantasie zu entdecken und auszuleben sowie die Ablösung von den Eltern zu üben. Es wird gespielt, gemalt, gebastelt, gesungen und es werden Geschichten erzählt. Spielerisches Erfahren, Entdecken und Ausprobieren in der Gruppe oder auch mal alleine, stehen im Mittelpunkt.
Spielgruppen-Bedingungen
Kosten
Ein Spielgruppenplatz kostet Fr. 195.- oder 390.- pro Quartal (siehe Preise Anmeldeformular) und muss jeweils im Voraus bezahlt werden. Dazu kommen einmalig die Materialkosten von Fr. 60.–, welche zum ersten Einzahlungsschein addiert werden.
Die Quartalsrechnungen sind jeweils unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu begleichen. Das heisst, Sie bezahlen den Spielgruppenplatz, der für Ihr Kind freigehalten wird.
Die Abwesenheit eines Kindes infolge Krankheit oder Ferien ist rechtzeitig bekannt zu geben. Fehlen-de Tage können weder nachgeholt noch rückvergütet werden. Bei Krankheit oder Unfall unsererseits werden wir uns nach Möglichkeit gegenseitig vertreten, können dies jedoch nicht garantieren. Die Lektionen werden nicht zurückerstattet.
Für Mahnungen wegen Zahlungsrückstand kann eine Gebühr von CHF 10.- erhoben werden. Im Übrigen sind auf einen Zahlungsrückstand Art. 102 ff. OR anwendbar.
Probezeit
Die ersten vier Spielgruppenbesuche gelten als Probezeit. Während dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage. Bei einer allfälligen Kündigung wird der einbezahlte Betrag zurückerstattet, abzüglich Fr. 85.–. Später kann nach Rücksprache mit der Spielgruppenleiterin jeweils auf Ende Quartal gekündigt werden (das Materialgeld wird nicht zurückerstattet).
Ferien
Die Ferien richten sich nach den Schulferien und Feiertagen der Gemeinde Rafz.
Versicherung
In der Spielgruppe besteht keine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Der Abschluss einer solchen ist Sache der Eltern.
Krankes Kind
Ist das Kind krank, darf es nicht in die Spielgruppe gebracht werden. Die Spielgruppenleitung ist zudem zu informieren, sofern es an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist.
Die Spielgruppenleitung benachrichtigt unverzüglich den/die Sorgeberechtigte(n), wenn das Kind während der Spielgruppe erkrankt oder verunfallt. Der/die Sorgeberechtigte(n) oder die gemäss Anmeldeformular zur Abholung berechtigte(n) Person(en) holt/holen das Kind so rasch als möglich in der Spielgruppe ab.
Bei einem Notfall ist die Spielgruppenleitung berechtigt, das Kind sofort in ärztliche Betreuung oder Spitalpflege zu geben. Die Eltern werden sofort benachrichtigt.
Medizinische Betreuung/pflegerische Massnahmen
Die medizinische Betreuung des Kindes durch das Spielgruppenpersonal ist auf Erste Hilfe in Notfällen beschränkt. Eltern werden sofort kontaktiert und über den Vorfall informiert.
Das Spielgruppenpersonal ist zur Verrichtung der nötigen pflegerischen Massnahmen am Kind befugt, namentlich wickeln und Hilfe beim Toilettengang.
Definitive Anmeldung
Die schriftlichen Anmeldungen werden nach deren Eingang berücksichtigt.
Kinder, welche das zweite Jahr in die Spielgruppe kommen, haben bei der Einteilung Priorität.
Wir bitten Sie, den ersten Betrag von Fr. 255.- oder 450.- (inkl. Materialkosten für das ganze Jahr) mit beiliegendem Einzahlungsschein bis spätestens Ende Juli 2023 zu bezahlen (der Spielgruppenplatz ist nach Eintreffen der Zahlung für Ihr Kind reserviert).
Mit der Unterzeichnung der definitiven Anmeldung werden die
Spielgruppen-Bedingungen akzeptiert.